Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Überlassung der Software AnaGraph und damit verbundene Leistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.
Stand: [PLATZHALTER: Datum der anwaltlichen Freigabe — noch zu belegen] · Entwurfsfassung vom 16.08.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartnerin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software AnaGraph sowie damit verbundene Leistungen zwischen der STATCON GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die Anbieterin schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Kunde sichert bei Bestellung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Der Vertrieb kann über autorisierte Partner erfolgen. Kauft der Kunde bei einem Partner, kommt der Vertrag mit diesem Partner zu dessen Bedingungen zustande; die Nutzungsrechte an der Software richten sich auch dann nach § 4 dieser Bedingungen und nach dem Endnutzer-Lizenzvertrag.
(5) Verhältnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin. Die Anbieterin unterhält daneben allgemeine Geschäftsbedingungen für ihr übriges Leistungsangebot. Für Verträge über AnaGraph gehen diese Produktbedingungen vor; im Übrigen gelten die allgemeinen Bedingungen ergänzend. [PLATZHALTER: Vorrangregel gegenüber den bestehenden STATCON-AGB — noch zu entscheiden und anwaltlich zu bestätigen. Die bestehenden AGB nennen einen abweichenden Gerichtsstand und eine Haftungshöchstsumme.]
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Preise werden auf dieser Website nicht veröffentlicht (§ 6).
(2) Der Kunde fordert ein Angebot an; die Anbieterin gibt es in Textform ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder eine Bestellung erteilt und die Anbieterin diese in Textform bestätigt oder die Lizenz bereitstellt.
(3) Angebote der Anbieterin sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software AnaGraph in der vereinbarten Lizenzform sowie die Bereitstellung der zugehörigen Dokumentation in elektronischer Form. AnaGraph wird als lokal zu installierende Anwendung überlassen; die Anbieterin schuldet keinen Betrieb der Software für den Kunden.
(2) Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung auf dieser Website, dem Angebot und der Produktdokumentation in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine Beschaffenheitsangabe dar.
(3) Keine Zusicherung eines bestimmten Arbeitsergebnisses. AnaGraph ist ein Werkzeug zur statistischen Auswertung und zur Erstellung von Diagrammen. Die Auswahl des Verfahrens, die Beurteilung der Eingangsdaten und die Bewertung der Ergebnisse obliegen dem Kunden.
(4) Einsatz in regulierten Umgebungen. Die Anbieterin gibt keine Zusicherung der Konformität mit einer bestimmten Vorschrift oder Richtlinie ab. Die Qualifizierung und Validierung im konkreten Einsatzumfeld des Kunden — insbesondere Verantwortlichkeiten, Verfahrensanweisungen und Abnahme — verbleibt beim Kunden. Der Umfang etwaiger von der Anbieterin bereitgestellter Nachweisunterlagen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Lizenzumfang und Nutzungsrechte
(1) Die Einzelheiten des Nutzungsrechts regelt der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA), der dem Vertrag zugrunde liegt. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Endnutzer-Lizenzvertrag gehen diese Bedingungen vor.
(2) Der Kunde erhält für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(3) AnaGraph wird als Named-User-Lizenz überlassen. Eine Named-User-Lizenz berechtigt eine namentlich benannte natürliche Person zur Nutzung. Die benannte Person darf die Software auf mehreren ihr zugeordneten Geräten installieren, sofern die Nutzung nicht gleichzeitig erfolgt. Eine abwechselnde oder gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen ist nicht gestattet; ein Arbeitsplatz ist keine Lizenzeinheit.
(4) Die benannte Person darf gewechselt werden, wenn sie dauerhaft ausscheidet oder die Aufgabe dauerhaft wechselt. Der Wechsel ist der Anbieterin in Textform anzuzeigen. Ein Wechsel zum Zweck der abwechselnden Nutzung ist ausgeschlossen.
(5) Mehrere Lizenzen können in einem Vertrag zusammengefasst werden; die Zahl der benannten Personen ergibt sich aus dem Angebot. Andere Lizenzformen — etwa gleichzeitigkeitsbasierte Lizenzen, Lizenzen für Lehre und Ausbildung oder Lizenzen für den unbeaufsichtigten Betrieb auf Servern — bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(6) Dem Kunden ist untersagt, die Software zu vermieten, zu verleasen, Dritten im Wege des Application Service Providing bereitzustellen oder Unterlizenzen zu erteilen.
(7) Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung sind nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig. Urheberrechtsvermerke und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(8) Die Weitergabe der Lizenz an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Anbieterin in Textform; zwingende gesetzliche Erschöpfungsgrundsätze bleiben unberührt.
§ 5 Testphase
(1) Die Anbieterin stellt eine zeitlich befristete Testfassung unentgeltlich zur Verfügung. Sie kann aus dem Programm heraus gestartet werden und umfasst den vollen Funktionsumfang.
(2) Die Dauer der Testphase beträgt [PLATZHALTER: Dauer der Testphase in Tagen — noch zu entscheiden] ab Aktivierung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Testfassung dient ausschließlich der Prüfung der Software; ein Einsatz für produktive oder regulatorisch relevante Zwecke ist nicht gestattet.
(4) Für die unentgeltliche Testfassung haftet die Anbieterin nur nach Maßgabe des § 11 Abs. 4. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Verlängerung oder Wiederholung einer Testphase besteht nicht.
§ 6 Preise, Zahlung, Steuern
(1) Für AnaGraph besteht keine veröffentlichte Preisliste. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Anbieterin; maßgeblich ist das bei Vertragsschluss gültige Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Bei innergemeinschaftlichen Leistungen an Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht die Steuerschuld nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Der Kunde ist verpflichtet, seine gültige USt-IdNr. bei Bestellung anzugeben; bei unzutreffenden Angaben trägt er die daraus entstehenden steuerlichen Nachteile.
(4) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bestellungen auf Bestellnummer und gegen Rechnung sind möglich.
(5) Gerät der Kunde in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Bereitstellung der Software sowie die Lizenz für die Dauer des Verzugs auszusetzen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Bereitstellung und Aktivierung
(1) Die Software wird ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Der Kunde erhält einen Bezugsweg und einen Lizenzschlüssel an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Ein Anspruch auf Übergabe eines Datenträgers oder gedruckter Unterlagen besteht nicht.
(2) Die Nutzung setzt eine Aktivierung des Lizenzschlüssels voraus. Einzelheiten regelt der Endnutzer-Lizenzvertrag.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine zustellfähige E-Mail-Adresse anzugeben und dafür zu sorgen, dass Nachrichten der Anbieterin zugestellt werden können.
(4) Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Ihre Einhaltung obliegt dem Kunden.
§ 8 Support
(1) Support wird während der Laufzeit einer gültigen Lizenz in deutscher und englischer Sprache per E-Mail geleistet. Er umfasst Auskünfte zur Installation, zur Aktivierung und zur bestimmungsgemäßen Bedienung der Software.
(2) Umfang, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten: [PLATZHALTER: Support-Level — Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Eskalation; noch zu entscheiden. Zugesagte Reaktionszeiten sind einklagbar.]
(3) Nicht vom Support umfasst sind die statistische Beratung im Einzelfall, die Auswahl des Verfahrens, die Beurteilung von Eingangsdaten und die Auslegung von Ergebnissen. Solche Leistungen erbringt die Anbieterin auf gesonderte Vereinbarung.
(4) Ein Anspruch auf Bereitstellung neuer Programmfassungen besteht, soweit dies im Angebot vereinbart ist. Fehlerbehebungen im Rahmen der Mängelhaftung nach § 10 bleiben davon unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Lizenz wird für die im Angebot vereinbarte Laufzeit überlassen. Wird eine Laufzeitlizenz vereinbart, beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab Bereitstellung, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Wird eine unbefristete Lizenz vereinbart, endet das Nutzungsrecht nicht durch Zeitablauf.
(2) Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Nach Ablauf einer Laufzeitlizenz endet das Nutzungsrecht; eine Folgelizenz kommt nur durch neue Bestellung zustande.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen § 4 oder gegen den Endnutzer-Lizenzvertrag vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Mit Beendigung hat der Kunde die Nutzung einzustellen und vorhandene Kopien zu löschen. Gesetzliche und regulatorische Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt. Für die Weiterverwendbarkeit erzeugter Projektdateien, Diagramme und Berichte über das Vertragsende hinaus übernimmt die Anbieterin keine Gewähr; exportierte Dateien in offenen Formaten bleiben davon unberührt.
§ 10 Mängelansprüche
(1) Die Software ist mangelhaft, wenn sie von der nach § 3 geschuldeten Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht.
(2) Der Kunde hat die Software nach Bereitstellung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Die Anbieterin leistet Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Bereitstellen einer neuen Programmfassung oder eines zumutbaren Umgehungswegs gilt als Nachbesserung.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Kein Mangel liegt vor, soweit die Abweichung auf einer Nutzung außerhalb der Systemvoraussetzungen, auf vom Kunden vorgenommenen Änderungen, auf fehlerhaften Eingangsdaten oder auf einer für das gewählte Verfahren ungeeigneten Datengrundlage beruht.
§ 11 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
(4) Für die unentgeltliche Testfassung haftet die Anbieterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Datensicherung. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet die Anbieterin nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Verwendung der Ergebnisse. Die Anbieterin haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Ergebnisse der Software stützt. § 3 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 12 Schutzrechte Dritter
Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung der Software erhoben, hat er die Anbieterin unverzüglich zu unterrichten und ihr die Führung der Auseinandersetzung zu überlassen. Die Anbieterin wird die Software nach ihrer Wahl so ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird, dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen oder den Vertrag gegen Erstattung der zeitanteiligen Vergütung beenden.
§ 13 Geheimhaltung
Die Parteien behandeln die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch dieser Website ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. AnaGraph ist eine lokal installierte Anwendung; die Datenbestände des Kunden verbleiben auf dessen Systemen und werden nicht an die Anbieterin übertragen. Für die Verarbeitung im Rahmen der Lizenzaktivierung gilt der Endnutzer-Lizenzvertrag.
§ 15 Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde beachtet die anwendbaren Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, insbesondere der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, und stellt sicher, dass die Software nicht unter Verstoß gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften genutzt oder weitergegeben wird.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
Für einen bereits geschlossenen Vertrag gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen. Änderungen für künftige Verträge bleiben vorbehalten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kassel, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. [PLATZHALTER: Gerichtsstand abschließend festlegen — die bestehenden STATCON-AGB nennen Witzenhausen/Kassel. Beide Dokumente müssen dasselbe sagen.]
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient der Verständigung.
Stand
16.08.2026 — Entwurf, anwaltlich noch nicht geprüft.